Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie sich nicht mehr zu Ihrer medizinischen Behandlung äußern können, sollten Sie schon jetzt in einer Patientenverfügung erklären, welche Behandlungsmaßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen.

Entscheiden Sie also schon jetzt, ob die Ärzte alle Möglichkeiten ausschöpfen sollen, Ihr Leben zu erhalten oder ob Sie unter bestimmten Bedingungen die Behandlung beschränken sollen.

Ihre Patientenverfügung ist, unabhängig von Art und Stadium Ihrer Erkrankung, verbindlich. Ihr schriftlich fest gelegter Wille gilt, egal ob Ihre Krankheit tödlich verläuft oder nicht. Wenn Sie eine bestimmte Behandlung ausschließen, muss sich Ihr Arzt daran halten. Auch wenn das zu Ihrem Tod führt. Unwirksam sind Patientenverfügungen, die bei bestimmten Krankheiten eine aktive Sterbehilfe verlangen.

Da eine Patientenverfügung individuell verfasst sein sollte, ist von Formularen, in denen vorgegebene Wünsche angekreuzt werden, abzuraten. Wir empfehlen Ihnen, die Patientenverfügung in Absprache mit einem Arzt zu entwerfen. Zur Orientierung dienen die unten verlinkten Broschüren "Patientenverfügung" bzw. "Wer hilft mir, wenn...?"  mit ihren Bausteinen sowie ein vorgefertigtes Formular.

Sinnvoll ist es, eine Person Ihres Vertrauens zu beauftragen, Ihre Wünsche und Vorstellungen den Ärzten gegenüber zu vertreten und durchzusetzen. Sind sich Betreuer/in bzw. Bevollmächtigte/r und Arzt bzw. Ärztin bei der Interpretation der Patientenverfügung nicht einig, wird das Betreuungsgericht die Entscheidung treffen..



Link zum Formular Patientenverfügung
Link zur Informationskarte
Broschüre Patientenverfügung
Broschüre "Wer hilft mir, wenn...?"


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