Gesetzliche Betreuung

Was ist gesetzliche Betreuung?

Menschen, die sich aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können, bekommen durch das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite gestellt. In Deutschland werden mehr als ca. 1,3 Mio. Menschen betreut. Die Zahl notwendiger Betreuungen wird steigen.

Immer mehr ältere Menschen können ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln. Die meisten Betreuungen werden daher für alte Menschen beschlossen, die wegen einer Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu erledigen.

Viele sind der Meinung, Ehegatten könnten für ihre/n Partner/in automatisch entscheiden oder die erwachsenen Kinder für ihre Eltern. Das stimmt nicht. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, muss der oder die Betreffende durch eine/n gerichtlich bestellte/n Betreuer/in vertreten werden. Meist verpflichtet der Betreuungsrichter bzw. die Betreuungsrichterin die nächsten Verwandten zum/r Betreuer/in.

Betreuer handeln als gesetzliche Vertreter für die zu betreuenden Personen und können für diese z. B. Anträge stellen, Verträge unterschreiben, Konten verwalten oder in ärztliche Maßnahmen einwilligen. Tätig werden sollen Betreuer/innen nur für die Angelegenheiten, von denen der/die Betreute überfordert ist.

Ziel der Betreuung ist es, den Betreuten ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dies kann nur gelingen, wenn Betreuer sich mit den Wünschen der Betroffenen und ihren Vorstellungen und Lebensumständen auseinandersetzen.
Share by: